Gesetzbuch von Los Santos
Grundgesetz
Artikel 1 - Menschenwürde
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Artikel 2 - Freie Entfaltung & Recht auf Leben
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt.
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Artikel 3 - Gleichheit vor dem Gesetz
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Hautfarbe, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Artikel 4 - Glaubens- und Gewissensfreiheit
Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
Artikel 5 - Meinungs- und Pressefreiheit
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Die Pressefreiheit wird gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Artikel 6 - Versammlungsfreiheit
Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
Artikel 7 - Unverletzlichkeit der Wohnung
Die Wohnung ist unverletzlich. Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter oder bei Gefahr im Verzuge durch die Polizei angeordnet werden.
Allgemeiner Teil
§ 1 Gültigkeitsbereich
Die in diesem Buch enthaltenen Gesetze gelten im Staat Los Santos. Die Strafe bestimmt sich nach dem Gesetz, das zur Zeit der Tat gilt.
§ 2 Vorsatz und Fahrlässigkeit
Unter Vorsatz handelt eine Person, die wissentlich die Verwirklichung eines Straftatbestands umsetzt. Fahrlässigkeit ist die ungewollte Verwirklichung durch Vernachlässigung der Sorgfalt. Beides ist strafbar.
§ 3 Versuch
Wer die Verwirklichung eines Straftatbestandes plant und/oder anstrebt, versucht eine Straftat.
Der Versuch eines Verbrechens ist strafbar.
§ 4 Täterschaft
Nicht nur der unmittelbare Täter begeht die strafbare Handlung, sondern auch jeder, der einen anderen dazu bestimmt oder sonst zu ihrer Ausführung beiträgt.
§ 5 Beihilfe zu einer Straftat
Eine Beihilfe liegt vor, wenn jemand vorsätzlich einen Täter bei der Begehung einer Straftat unterstützt. Es reicht bereits aus, wissentlich eine Straftat zu verschweigen. Beihilfe wird wie die Straftat selbst geahndet.
§ 6 Notwehr
Wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff abzuwehren, handelt nicht rechtswidrig. Wer das gerechtfertigte Maß der Verteidigung überschreitet, handelt rechtswidrig.
§ 7 Keine Strafe ohne Gesetz
Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
§ 8 Sittengesetz
Sollte eine Straftat nicht durch ein Gesetz verboten, aber dem allgemeinen Rechtsempfinden der Gesellschaft zuwider handeln, so stellt auch dies eine Verletzung im Sinne des Strafrechts dar.
§ 9 Pflichten beim Kaufvertrag
Käufer und Verkäufer sind verpflichtet, ihren Teil des Vertrags zu erfüllen. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, kann nach sieben Tagen Zahlungsverzug eine Zwangsvollstreckung eingeleitet werden.
Mahn- und Pfändungsgebühren sind gesetzlich festgelegt und müssen vom Schuldner getragen werden.
§ 10 Liquidität bei Strafzahlungen
Kann eine Person eine Geldstrafe nicht zahlen, so wird diese in zusätzliche Haftzeit umgewandelt.
Bei Verdacht auf vorgetäuschter Zahlungsunfähigkeit kann ein Richter oder Generalstaatsanwalt eine Kontenprüfung anfragen, um die Liquidität zu überprüfen. Die Weitergabe dieser Daten ist strengstens verboten.
§ 11 Rechnungen
Rechnungen aller Art müssen innerhalb von 7 Tagen beglichen werden. Sollte dies nicht geschehen, kann der Rechnungssteller Strafanzeige stellen.
Bei offenen Rechnungen von staatlichen Behörden (Polizei, Justiz) wird nach 7 Tagen automatisch ein Haftbefehl ausgeschrieben.
§ 12 Maximale Haftstrafe
Die maximale Haftstrafe die, die Exekutive verhängen kann beträgt 120 Hafteinheiten. Alles darüber muss von einem Richter entschieden werden.
Ausnahme: Sollte sich kein Richter im Staat befinden, darf bei Wiederholungstätern diese Regelung ignoriert werden von der Exekutive
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 1 Diebstahl
- Wer eine fremde Sache einem anderen mit dem Vorsatz wegnimmt, um sich zu bereichern, wird mit einer Freiheits- und/oder Geldstrafe bestraft. Der erlittene Schaden ist dem Geschädigten zu ersetzen.
- Die Aneignung digitaler Daten oder Passwörter mit krimineller Absicht wird ebenfalls als Diebstahl geahndet.
- Das Tanken ohne zu bezahlen (Tankbetrug) wird als Diebstahl gewertet. Zusätzlich muss der Rechnungsbetrag entrichtet werden.
Maximales Strafmaß:
§ 2 Raub
- Wer eine fremde Sache unter Androhung von Gewalt entwendet, wird mit einer Freiheits- und/oder Geldstrafe bestraft.
- Wer einen Raub unter Verwendung einer Waffe verübt, begeht einen bewaffneten Raubüberfall und wird härter bestraft.
Maximales Strafmaß:
§ 3 Sachbeschädigung
- Wer eine fremde Sache zerstört, beschädigt, verunstaltet oder unbrauchbar macht, wird mit einer Geldstrafe bestraft.
Maximales Strafmaß:
§ 4 Vortäuschen einer Straftat
- Wer wider besseres Wissen einer Behörde vortäuscht, dass eine rechtswidrige Tat begangen worden sei, wird mit einer Freiheits- und/oder Geldstrafe bestraft.
Maximales Strafmaß:
§ 5 Falschaussage / Meineid
- Wer bei seiner förmlichen Vernehmung uneidlich falsch aussagt, wird mit einer Freiheits- und/oder Geldstrafe bestraft.
- Wer vor Gericht falsch schwört (Meineid), wird härter bestraft.
Maximales Strafmaß (für Falschaussage):
§ 6 Hacking
- Wer sich unbefugt Zugang zu gesicherten Systemen verschafft, Daten abfängt oder verändert, macht sich des Hackings schuldig.
- Wer staatliche Institutionen hackt, macht sich des schweren Hackings schuldig und wird härter bestraft.
Maximales Strafmaß:
§ 7 Terrorismus
- Als Terrorismus gelten kriminelle Gewaltaktionen (z.B. Attentate, Sprengstoffanschläge) zur Erreichung politischer, religiöser oder ideologischer Ziele.
- Der Besitz und die Herstellung von Kriegswaffen (Raketenwerfer, Sprengstoff etc.) fällt ebenfalls hierunter.
- Der Terroristen-Status wird vom Justizminister ausgerufen und führt zum Entzug aller Rechte. Die Exekutive ist dann zu sofortigen Maßnahmen berechtigt.
Maximales Strafmaß:
§ 8 Erpressung & Nötigung
- Wer einen anderen rechtswidrig mit Gewalt oder Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit einer Freiheits- und/oder Geldstrafe bestraft.
Maximales Strafmaß:
§ 9 Körperverletzung
- Wer eine andere Person misshandelt oder dessen Gesundheit schädigt, begeht eine Körperverletzung.
- Eine schwere Körperverletzung liegt vor, wenn die Tat schwere Folgen hat, wie z.B. die Bewusstlosigkeit des Opfers.
- Die fahrlässige Herbeiführung ist ebenfalls strafbar.
Maximales Strafmaß:
§ 10 Mord
- Wer einen Menschen aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam tötet, begeht einen Mord.
- Ein versuchter Mord ist ebenfalls strafbar.
Maximales Strafmaß:
§ 11 Totschlag
- Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit einer Freiheits- und/oder Geldstrafe bestraft.
Maximales Strafmaß:
§ 12 Unterlassene Hilfeleistung
- Wer bei Unglücksfällen oder Gefahr keine Hilfe leistet, obwohl dies zumutbar wäre, wird mit einer Geldstrafe bestraft.
- Ebenso wird bestraft, wer in solchen Situationen einen Dritten daran hindert, Hilfe zu leisten.
Maximales Strafmaß:
§ 13 Beleidigung / Üble Nachrede
- Wer eine andere Person beschimpft, verspottet oder seine Ehre verletzt, wird mit einer Geldstrafe bestraft.
Maximales Strafmaß:
§ 14 Hausfriedensbruch
- Wer widerrechtlich in die Wohnstätte, Geschäftsräume oder das befriedete Besitztum eines anderen eindringt oder sich nach Aufforderung nicht entfernt, wird mit einer Freiheits- und/oder Geldstrafe bestraft.
- Wer ein Hausverbot/Platzverweis missachtet macht sich auch strafbar.
Maximales Strafmaß:
§ 15 Freiheitsberaubung & Geiselnahme
- Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, begeht eine Freiheitsberaubung.
- Wer dabei zusätzlich eine Forderung stellt, begeht eine Geiselnahme.
Maximales Strafmaß:
§ 16 Erpresserischer Menschenraub
- Wer einen Menschen entführt, um die Sorge des Opfers oder eines Dritten zu einer Erpressung auszunutzen, wird mit einer Freiheits- und/oder Geldstrafe bestraft.
Maximales Strafmaß:
§ 17 Dokumentenfälschung
- Wer ein falsches Dokument herstellt oder ein echtes verfälscht, um es im Rechtsverkehr zu gebrauchen, wird bestraft.
- Wer ein falsches Beweismittel herstellt, wird härter bestraft.
Maximales Strafmaß:
§ 18 Amtsanmaßung
- Wer sich der Ausübung eines öffentlichen Amtes anmaßt, ohne dazu befugt zu sein, wird mit einer Freiheits- und/oder Geldstrafe bestraft.
Maximales Strafmaß:
§ 19 Missbräuchlicher Notruf
- Wer die Notruffunktion oder Notrufnummern einer Behörde missbraucht, ohne sich in einer Notsituation zu befinden, wird mit einer Geldstrafe bestraft.
Maximales Strafmaß:
§ 20 Besitz illegaler Gegenstände
- Wer ohne Genehmigung illegale Gegenstände (z.B. Schwarzgeld, staatl. Ausrüstung, Hacking-Geräte, Munition ohne Waffenschein) besitzt oder lagert, wird mit einer Freiheits- und/oder Geldstrafe bestraft.
Maximales Strafmaß:
§ 21 Vermummungsverbot
- Niemand darf Kleidung tragen, die dazu bestimmt ist, mehr als die Hälfte des Gesichtes zu verbergen.
- Bei wiederholtem ignorieren des Gesetzes darf man bis zu 5 Monaten Haftzeit bekommen.
- Ausgenommen sind Personen mit staatlich anerkannter Dienstkleidung im Sondereinsatz.
Maximales Strafmaß:
§ 22 Selbstjustiz
- Die gesetzlich nicht zulässige Vergeltung für erlittenes Unrecht, die ein Betroffener selbst übt, ist verboten.
- Auch der Versuch gilt als Straftat und wird mit einer Geldstrafe bestraft.
Maximales Strafmaß:
§ 23 Identitätsfeststellung
- Jeder Bürger ist gegenüber Exekutivbeamten ausweispflichtig.
- Wer die Identitätsfeststellung verweigert, wird mit einer Freiheits- und/oder Geldstrafe bestraft und mit auf das Polizei Präsidium mitgenommen.
- Das öffentliche Nennen des bürgerlichen Namens von verdeckt ermittelnden Beamten ist eine Straftat.
Maximales Strafmaß:
§ 24 Erregung öffentlichen Ärgernisses
- Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt oder sich unbekleidet zeigt und sich eine andere Person dadurch gestört fühlt, wird bestraft.
Maximales Strafmaß:
§ 25 Sperrbezirke
- Als Sperrbezirke gelten die Militärbasis sowie von der Exekutive ausgerufene Sperrzonen.
- Das Betreten oder Überfliegen einer Sperrzone ohne Genehmigung ist strengstens verboten.
Maximales Strafmaß:
§ 26 Platzrecht
- Beamte, Angestellte des Medical Centers und der Justiz sowie Firmeninhaber auf ihrem Grundstück haben das Recht, jemanden des Platzes zu verweisen.
- Einem Platzverweis ist Folge zu leisten. Eine Zuwiderhandlung wird wie Hausfriedensbruch bestraft.
Maximales Strafmaß:
§ 27 Strafmilderung
- Eine Strafe kann gemildert werden oder es kann von ihr abgesehen werden, wenn der Täter durch freiwilliges Offenbaren seines Wissens wesentlich zur Aufklärung oder Verhinderung einer Straftat beiträgt.
- Bei höheren Strafen darf maximal eine Strafmilderung von 25 Monaten angeboten werden.
§ 28 Illegales Glücksspiel
- Wer ohne staatliche Berechtigung ein Glücksspiel ausrichtet, wird mit einer Freiheits- und/oder Geldstrafe bestraft.
Maximales Strafmaß:
§ 29 Menschenhandel
- Wer eine andere Person unter Ausnutzung ihrer Zwangslage oder Hilflosigkeit ausbeutet (z.B. durch Beschäftigung, Straftaten), wird mit einer Freiheits- und/oder Geldstrafe bestraft.
- Eine Einwilligung des Opfers ist dabei unerheblich.
Maximales Strafmaß:
§ 30 Nachstellung (Stalking)
- Wer einer anderen Person unbefugt nachstellt und deren Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird bestraft.
- Hierunter fallen stetes Aufsuchen, wiederholte Kontaktversuche oder Bedrohungen.
- Dies ist ein Antragsdelikt, es sei denn, es besteht ein besonderes öffentliches Interesse.
Maximales Strafmaß:
§ 31 Strafvereitelung
- Wer absichtlich oder wissentlich verhindert, dass ein Anderer für eine rechtswidrige Tat bestraft wird, wird mit einer Freiheits- und/oder Geldstrafe bestraft.
Maximales Strafmaß:
§ 32 Gefangenenbefreiung
- Wer einen Gefangenen befreit, ihn zum Entweichen verleitet oder dabei hilft, wird mit einer Freiheits- und/oder Geldstrafe bestraft.
Maximales Strafmaß:
§ 33 Kriminelle Vereinigung
- Ein auf längere Dauer angelegter Zusammenschluss von Personen, deren Zweck die Begehung von Straftaten ist. Die Mitgliedschaft wird bestraft.
- Eine kriminelle Vereinigung muss durch die Justiz/Regierung als solche deklariert werden.
Maximales Strafmaß:
§ 34 Bildung bewaffneter Gruppen
- Wer unbefugt eine Gruppe, die über Waffen verfügt, bildet, befehligt oder sich ihr anschließt, wird bestraft.
- Eine bewaffnete Gruppe muss durch die Justiz/Regierung als solche deklariert werden.
Maximales Strafmaß:
§ 35 Straftaten an öffentlichen Plätzen
- Straftaten, die an öffentlichen Plätzen (Parks, Veranstaltungen etc.) verübt werden, werden zusätzlich bestraft.
Zusätzliches Strafmaß:
§ 36 Widerstand gegen die Staatsgewalt
- Wer einen Beamten an einer Amtshandlung behindert (Behinderung eines Beamten).
- Wer einen Amtsträger bei einer Diensthandlung tätlich angreift, wird härter bestraft.
Maximales Strafmaß:
§ 37 Entziehung polizeilicher Maßnahmen
- Wer sich nach einer begangenen Straftat einer polizeilichen Kontrolle oder Festnahme entzieht, macht sich mit einer Geld und- oder Freiheitsstrafe strafbar.
Maximales Strafmaß:
§ 38 Missachtung polizeilicher Anweisungen
- Wer polizeiliche Anweisungen ignoriert, macht sich mit einer Geldstrafe strafbar.
Maximales Strafmaß:
§ 39 Hehlerei
- Wer eine gestohlene Sache ankauft, sich verschafft oder beim Verkauf hilft, um sich zu bereichern, wird bestraft.
Maximales Strafmaß:
§ 40 Betrug
- Wer einen anderen durch Täuschung am Vermögen schädigt, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit einer Freiheits- und/oder Geldstrafe bestraft.
- Ein besonders schwerer Fall (Wirtschaftlicher Betrug) liegt vor, wenn der Täter z.B. gewerbsmäßig, als Amtsträger, als Mitglied einer Gruppe handelt oder eine Person in wirtschaftliche Not bringt.
Maximales Strafmaß:
§ 41 Bedrohung
- Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit einer Freiheits- und/oder Geldstrafe bestraft.
Maximales Strafmaß:
Straßenverkehrsordnung (StVO)
§ 1 Allgemeine Vorschriften
- Die Teilnahme am Straßen-, Luft- und Schifffahrtsverkehr verpflichtet zu ständiger Vorsicht und gegenseitiger Rücksichtnahme.
- Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt oder gefährdet wird.
§ 2 Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigt, indem er Anlagen/Fahrzeuge zerstört, Hindernisse bereitet oder ähnliche gefährliche Eingriffe vornimmt und dadurch Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.
Maximales Strafmaß:
§ 3 Parkverstöße
Das Parken an nicht zulässigen Stellen (rote Bordsteine, Ausfahrten etc.) oder das Behindern des Verkehrsflusses.
Maximales Strafmaß:
§ 4 Fahren entgegen der Fahrtrichtung
Das Fahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung.
Maximales Strafmaß:
§ 5 Fahren abseits der Fahrbahn
Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen. Seitenstreifen und Sperrflächen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
Maximales Strafmaß:
§ 6 Fahren unter Rauschmitteleinfluss
Die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln ist verboten.
Maximales Strafmaß:
§ 7 Verursachen eines Unfalls
Das Verursachen eines Unfalls durch Missachtung der Verkehrsregeln.
Maximales Strafmaß:
§ 8 Fahrerflucht
Wer sich nach einem Unfall unerlaubt von der Unfallstelle entfernt, begeht Fahrerflucht.
Maximales Strafmaß:
§ 9 Fahren ohne Erlaubnis
Das Führen eines Fahrzeuges ohne eines gültigen Führerscheins ist verboten.
Maximales Strafmaß:
§ 10 Nichtbeachten von Verkehrszeichen
Missachtung von Ampeln, Stoppschildern, Durchfahrt-Verboten-Schildern, etc.
Maximales Strafmaß:
§ 11 Geschwindigkeitsüberschreitungen
Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
Maximales Strafmaß:
§ 12 Illegale Fahrzeugmodifikationen
Verwendung von NOS, blinkender Unterbodenbeleuchtung, Polizeihupen oder zu dunkler Scheibentönung.
Maximales Strafmaß:
§ 13 Lärmbelästigung & Gefährliches Fahren
Unnötiges Aufheulen des Motors sowie Burnouts, Drifts oder Donuts auf öffentlichen Straßen sind verboten.
Maximales Strafmaß:
§ 14 Befahren von Highways mit ungeeigneten Fahrzeugen
Das Befahren von Highways mit Fahrzeugen, die eine Mindestgeschwindigkeit von 80 km/h nicht erreichen können (z.B. Traktoren, Fahrräder), ist nicht gestattet.
Maximales Strafmaß:
§ 15 Führen eines nicht verkehrstauglichen Fahrzeugs
Das Führen eines Fahrzeugs, welches aufgrund von erheblichen Schäden nicht mehr verkehrssicher ist, ist verboten.
Maximales Strafmaß:
Waffengesetz (WaffG)
§ 1 Definition & Kategorien
Waffen sind Gegenstände, die dazu bestimmt sind, Lebewesen in ihrer Handlungsfähigkeit einzuschränken. Sie werden in folgende Kategorien unterteilt:
- Kategorie A (Lizenzfrei): Sportgeräte, Werkzeuge (z.B. Baseballschläger, Rohrzange).
- Kategorie B (Kleiner Waffenschein): Handfeuerwaffen, Hiebwaffen (z.B. Messer, Machete).
- Kategorie C (Erweiterter Waffenschein): Dienstwaffen (Tazer, Pistole Mk9 etc.).
- Kategorie D (Illegal): Alle im Ammunation verkauften Waffen, Munitionstypen & Aufsätze.
§ 2 Führen einer Waffe ohne Lizenz
Das Führen von Waffen der Kategorien B und C ist ausschließlich mit dem jeweils erforderlichen Waffenschein gestattet.
Maximales Strafmaß:
§ 3 Ziehen der Waffe in der Öffentlichkeit
Das offene Tragen oder Ziehen einer Waffe in der Öffentlichkeit ohne triftigen Grund oder Notwehrsituation ist verboten.
Maximales Strafmaß:
§ 4 Illegaler Waffenbesitz
Der Besitz von Waffen/Aufsätzen & Munition der Kategorie D sowie der Besitz von Dienstwaffen ohne die nötige Genehmigung wird mit einer Freiheits- und/oder Geldstrafe bestraft.
Maximales Strafmaß:
§ 5 Unberechtigter Schusswaffengebrauch
Der Gebrauch einer Schusswaffe ohne Vorliegen einer Notwehrsituation oder einer direkten, lebensbedrohlichen Gefahr.
Maximales Strafmaß:
§ 6 Handel mit Schusswaffen
- Der Verkauf oder die Weitergabe von Schusswaffen an Personen ohne gültige Lizenz oder das Verkaufen von Waffen ohne Lizenz ist verboten.
- Der Verkauf oder die Weitergabe von Illegalen Schusswaffen (D) an Personen ohne gültige Lizenz oder das Verkaufen von Waffen ohne Lizenz.
Maximales Strafmaß:
Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
§ 1 Definition
- Im Sinne des Gesetzes sind die nachfolgenden Substanzen und ihre Zubereitungen illegal: Kokainpflanze, Kokain, Chemikalien, Meth, Marihuana.
§ 2 Erwerb von Betäubungsmitteln
- Der Erwerb der in §1 definierten Betäubungsmittel ist verboten und wird bestraft.
Maximales Strafmaß:
§ 3 Besitz von Betäubungsmitteln
- Der Besitz und das Verschaffen der in §1 definierten Substanzen ist verboten.
- Der Besitz von höheren Mengen wird härter bestraft. Alles über 25 wird als Höhere Menge angesehen
- Bei Joints gibt es eine Freimenge von 3 Gramm. Alles darüber ist strafbar.
Maximales Strafmaß:
§ 4 Konsum von Betäubungsmitteln
- Der Konsum der in §1 definierten Substanzen ist illegal und strafbar.
Maximales Strafmaß:
§ 5 Handel & Herstellung
- Wer mit Drogen handelt, macht sich strafbar.
- Wer Betäubungsmittel ohne Berechtigung herstellt, anbaut, pflegt oder abbaut, wird ebenfalls bestraft.